Konzeption der Sozialpädagogischen Einzelfallhilfe

Die ambulante, sozialpädagogische Einzelfallhilfe ist ein individuelles, für den Einzelfall entwickeltes Hilfeangebot. Sie schafft eine dem Bedarf entsprechende Hilfe, die auch flexibel den Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen der Klienten und der anderen Beteiligten angepasst werden kann. Die sozialpädagogische Einzelfallhilfe hat ihren Fokus sowohl auf einer akuten Problemlösung, aber auch auf eine längerfristige Begleitung und Betreuung.
Einzelfallhilfe soll vorhandene Ressourcen stärken, neue entwickeln und entstehen lassen.
Dabei wird das (soziale) Umfeld des Klienten mit einbezogen. Die sozialpädagogische Einzelfallhilfe bezieht auch „aufsuchende“ Arbeit und „niederschwellige“ Angebote mit ein, außerdem kann sie eine sinnvolle, ergänzende und erweiternde Hilfeform sein, z.B. bei KlientInnen, die bereits in teil- oder vollstationären Einrichtungen untergebracht sind, oder andere Formen der Jugendhilfe erfahren.

Im Hilfeplanverfahren werden Ziele, Arbeitsaufträge und der daraus resultierende Betreuungsumfang festgestellt und vereinbart. Kostenträger sind in der Regel die zuständigen Jugendämter. Die Abrechnung erfolgt in der Regel über Fachleistungsstunden, die während der Betreuung dem realen Bedarf, den Zielen und Arbeitsaufträgen entsprechend angepasst werden. (Re)finanziert wird die Betreuung der sozialpädagogischen Einzelfallhilfe über Fachleistungsstundensätze, die mit dem zuständigen Kostenträger ausgehandelt werden. Eine weiterreichende, zusätzliche, auch materielle Versorgung der KlientInnen wird gesondert in Rechnung gestellt.

Grundleistungen der Einzelfallhilfe

Die sozialpädagogische Einzelfallhilfe ist auf die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgelegt, die eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung oder eine sozialpädagogische Begleitung bei der Bewältigung ihrer täglichen Lebensführung benötigen.

Das Angebot soll Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich in ihrer Lebenssituation alleine und überfordert fühlen oder das Gefühl haben, dass ihnen alles zu viel wird, eine vorübergehende, professionelle Hilfe und Begleitung darstellen und anbieten.

Schwerpunkte der Einzelfallhilfe

persönliche Gespräche und Beratung
Aufbau und Förderung von Beziehungsfähigkeit
Hilfe bei der Bewältigung persönlicher und familiärer Krisen
Begleitung und Hilfen bei der Bewältigung von Problemen in der Schule, Ausbildung und Beruf
praktische Beratung, Anleitung und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltages
Hilfestellung bei der persönlichen Wohnsituation, bei der Wohnungssuche, ggf. einer geeigneten Einrichtung
Hilfe bei der Klärung finanzieller Fragen und Sicherung sozialrechtlicher Ansprüche
Beratung und ggf. Durchführung einer aktiven Freizeitgestaltung
Begleitung und Betreuung in einer eigenen Wohnung im Sinne eines „sozialpädagogisch betreuten Wohnens“
Begleitung zu Ämtern, Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten

Allgemeine Leistungen der Einzelfallhilfe

psychosoziale Betreuung und Prozessbegleitung
Hilfeplanung und Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, besonders mit den zuständigen Fachkräften des jeweiligen Kostenträgers
Vernetzung mit anderen Institutionen und Hilfesystemen
alle anfallenden klientInnenspezifischen Verwaltungsarbeiten
abgesicherte Erreichbarkeit der BetreuerIn („BezugsbetreuerIn“) oder eines anderen festen Ansprechpartners zu festen, aber auch besonderen vereinbarten Zeiten, bei Bedarf auch 24Std/pro Tag („Rund um die Uhr-Betreuung“)

Zielgruppe der Einzelfallhilfe

Die Zielgruppe der sozialpädagogischen Einzelfallhilfe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen eine intensive, flexible sozialpädagogische Begleitung bei der Bewältigung ihrer täglichen Lebensführung angezeigt und notwendig ist.

Das Angebot der Einzelfallhilfe soll den KlientInnen, die sich in ihrer Lebenssituation alleine und überfordert fühlen, eine vorübergehende, professionelle Hilfe und Begleitung anbieten.

Die sozialpädagogische Einzelfallhilfe soll KlientInnen eine zusätzliche Hilfe geben, die bereits durch andere Maßnahmen begleitet werden, dort aber eine nicht angemessene oder ausreichende Hilfeleistung erfahren. Desweiteren können diese Maßnahmen durch ein individuelles Zusatzangebot ergänzt und erweitert werden. Sie soll auch Begleitung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen bieten, die in einen eigenen Wohnraum betreut werden sollen.

Ziele der Einzelfallhilfe

Betreuung und Begleitung bei der Bewältigung des Alltages
Stärkung der eigenen Identität („Ich-Identität“) und Kompetenz der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Aufbau und Stärkung sozialer und emotionaler Kompetenzen
Entlastung und Begleitung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Begleitung und Hilfen bei der Bewältigung von Problemen in der Schule, Ausbildung und Beruf
Möglichkeit einer Intervention bei persönlichen Krisen
Aufbau und Verbesserung von Lern- und individuellen Entwicklungschancen
(Re-)Integration in Schulen und berufsbildende Angebote und Maßnahmen
Hilfe bei der Wohnungssuche, ggf. einer geeigneten Einrichtung

Umfang der Einzelfallhilfe

Der Betreuungsumfang wird in der Regel in Fachleistungsstunden festgelegt. (Dieser kann wöchentlich, monatlich und vierteljährig festgelegt werden). Der Betreuungsumfang wird spezifisch, entsprechend dem realen Bedarf angepasst und die Ziele und Arbeitsaufträge werden immer in der gegenwärtigen Situation evtl. neu definiert.

Der Betreuungsumfang wird im Hilfeplanverfahren für jede KlientIn individuell nach Bedarf festgestellt und für einen festen Zeitraum beschlossen.

Der Betreuungsumfang setzt sich zusammen aus den Betreuungsstunden für die KlientIn und eventuellen anderen beteiligten Personen, sowie sich die daraus ergebenen Arbeitsstunden für Telefonate, Verwaltung, Berichtstätigkeiten, Kontakte zu Schulen, Behörden und sonstigen Institutionen.

Ansprechpartner für die Einzelfallhilfe

Tobias Teßmer         Telefon: 04383 8279596 E-Mail: t.tessmer@helfenzuleben.de

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